Wer stellt das CMR-Transportdokument aus

Bezüglich der Verpflichtung zur Ausstellung des CMR-Dokuments (internationales Transportdokument), geben wir an, dass der Frachtbrief (CMR) vom Absender und dem Frachtführer ausgefertigt wird und den Nachweis erbringt, sofern nicht anderes bewiesen wird, über die Vertragsbedingungen und den Empfang der Ladung durch den Frachtführer.

Bei Fehlen der Eintragung der begründeten Vorbehalte des Frachtführers im Frachtbrief – CMR, besteht die Vermutung, dass die Ladung und deren Verpackung bei Empfang durch den Frachtführer offensichtlich in gutem Zustand waren und dass die Anzahl der Packstücke sowie deren Markierungen und Nummerierungen mit dem Frachtbrief übereinstimmten.

Gemäß Art. 5 des Übereinkommens vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), wird der Frachtbrief in drei Originalen ausgefertigt, die vom Absender und dem Frachtführer unterzeichnet werden. Diese Unterschriften können gedruckt sein oder durch die Stempel des Absenders und des Frachtführers ersetzt werden, sofern das Recht des Landes, in dem der Frachtbrief ausgefertigt wird, dies zulässt.

Wer erhält Kopien des CMR-Dokuments

Die erste Kopie wird dem Absender übergeben, die zweite begleitet die Sendung, und die dritte Kopie verbleibt beim Frachtführer.

Wenn die Fracht in verschiedenen Fahrzeugen geladen werden soll oder wenn es verschiedene Arten von Gütern oder separate Partien gibt, haben der Absender oder der Frachtführer das Recht, die Ausfertigung von Frachtbriefen für jedes verwendete Fahrzeug oder für jede Art von Gütern oder Warenpartie zu verlangen.

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