NACHWEIS DES TRANSPORTVERTRAGS ERFOLGT DURCH DEN FRACHTBRIEF GENANNT CMR

Der Frachtbrief CMR wird in drei Originalexemplaren erstellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden. Diese Unterschriften können gedruckt oder durch die Stempel des Absenders und Frachtführers ersetzt werden, sofern das Recht des Landes, in dem der Frachtbrief erstellt wird, dies zulässt.

Das erste Exemplar wird dem Absender übergeben, das zweite begleitet die Ware, und das dritte wird vom Frachtführer aufbewahrt.

1. Der C.M.R.-Brief muss zwingend folgende Angaben enthalten:
a)Ort und Datum seiner Erstellung;
b)Name und Adresse des Absenders;
c)Name und Adresse des Frachtführers;
d)Ort und Datum der Warenannahme und der vorgesehene Ort für die Ablieferung.
e)Name und Adresse des Empfängers;
f)Gängige Bezeichnung der Warenart und Verpackungsart, und für gefährliche Güter deren allgemein anerkannte Bezeichnung;
g)Anzahl der Packstücke, besondere Kennzeichnungen und deren Nummern;
h)Bruttogewicht oder anderweitig ausgedrückte Menge der Ware;
i)Transportkosten (Transportpreis, Nebenkosten, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluss bis zur Ablieferung entstehen);
j)Notwendige Anweisungen für Zollformalitäten und andere;
k)Hinweis darauf, dass der Transport dem durch dieses Übereinkommen festgelegten Regime unterliegt und keiner anderen entgegenstehenden Klausel.

2.Falls zutreffend, muss der CMR-Brief auch folgende Angaben enthalten:

a)Verbot der Umladung;
b)Kosten, die der Absender übernimmt;
c)Gesamtbetrag der bei Ablieferung einzuziehenden Rückerstattungen;
d)Deklarierter Wert der Ware und Betrag, der das besondere Interesse an der Ablieferung darstellt;
e)Anweisungen des Absenders an den Frachtführer bezüglich der Warenversicherung;
f)Vereinbarte Frist, innerhalb derer der Transport durchgeführt werden muss;
g)Liste der dem Frachtführer übergebenen Dokumente.

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